Information des Kultusministerium Hessen
„Im letzten Schuljahr der Grundschule muss eine Entscheidung über die weiterführende Schule für das Kind getroffen werden. Grundsätzlich ist die Wahl des Bildungsgangs nach dem Besuch der Grundschule Sache der Eltern, die in diesem Entscheidungsprozess von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer der Grundschule beraten und unterstützt werden
Nach einer Grundschulzeit von vier Jahren wechseln die Kinder in Hessen auf die weiterführende Schule, also von der 4. zur 5. Klasse. Die Wahl des Bildungsgangs nach der Grundschule ist grundsätzlich Sache der Eltern, die bei dieser Entscheidung vor allem von den Lehrkräften der Grundschulen unterstützt werden.
Die Klassenkonferenzen in der Grundschule sprechen für jedes Kind eine Empfehlung für den weiteren Bildungsgang aus, der für die Bedürfnisse und die Fähigkeiten des Kindes am besten geeignet erscheint. Diese wird den Eltern in einem Beratungsgespräch mitgeteilt.
Im Interesse des Kindes ist es empfehlenswert, das Beratungsangebot der Grundschule anzunehmen und die Aussagen der Klassenkonferenz zu Lernverhalten, Arbeitshaltung und Leistungsstand des Kindes bei der Wahlentscheidung zu prüfen und zu berücksichtigen. Diese Wahl sollte vor allem nach pädagogischen Gesichtspunkten erfolgen.
Die im Rahmen des Beratungsgesprächs ausgesprochene Empfehlung ist jedoch nicht bindend. Die Eltern haben die Möglichkeit, eigenständig über den Bildungsgang ihres Kindes zu entscheiden.“
Informationsangebot der Schulen
„Die Grundschulen informieren im Rahmen von Elternversammlungen (Elternabend, Informationsabend) unter Einbindung von Vertreterinnen oder Vertretern der weiterführenden Schulen über die verschiedenen Angebote und Schwerpunkte, die jeweiligen Abschlüsse und das Anmeldeverfahren. Zusätzlich finden in der Regel Informationsveranstaltungen an den weiterführenden Schulen statt (wie Tag der offenen Tür).
Die Eltern sollen im gewählten Bildungsgang die gewünschte Schule benennen und für den Fall, dass die Aufnahmekapazität dieser Schule eine Aufnahme der Schülerin oder des Schülers nicht erlaubt, ersatzweise wenigstens eine weitere Schule angeben.
Über die endgültige Vergabe der Schulplätze entscheidet die Konferenz zur Verteilung der Schulplätze unter Leitung des Staatlichen Schulamts in Rücksprache mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen. Zu beachten ist, dass kein Anspruch auf eine bestimmte Schule besteht, sondern nur auf den Besuch des gewünschten Bildungsgangs.
Die Information aller Beteiligten, die Kooperation und Beratung der Kolleginnen und Kollegen von Grundschulen und weiterführenden Schulen sind notwendig und hilfreich, um Fragen zu pädagogischen, rechtlichen und organisatorischen Bereichen zu klären und eine Zusammenarbeit der verschiedenen Schulformen zu unterstützen. Ziel ist es, dass jedes Kind in einen Bildungsgang aufgenommen wird, der es ihm ermöglicht, seinen individuellen Fähigkeiten entsprechend bestmöglich zu lernen und seine Begabungen zu entfalten.“
Quelle: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/schulwahl/schulwechsel/von-der-grundschule-die-weiterfuehrende-schule-wechseln