Das Schulgelände ist
in drei Bereiche eingeteilt:
- Position 1 (Fußballplatz – rot eingezeichnet)
- Position 2 (Haupteingang, WC KiZ, Gartenstraße – gelb eingezeichnet)
- Position 3 (Georg-Büchner-Straße, Spielwiese hinten – grün
eingezeichnet)
Diese drei Bereiche
werden von jeweils einer Pausenaufsicht kontrolliert.
Die Pausenaufsichten
kommen pünktlich zu den Pausengongs/Pausenzeiten ihrer Aufsichtspflicht im
entsprechenden Bereich nach!
- Fußballplatz: Ist ein Fehlverhalten eines Schülers / einer Schülerin festzustellen,
wird ein Fußballverbot ausgesprochen. Hierfür dienen die blauen Formulare.
Diese Formulare werden von der verantwortlichen Pausenaufsicht ausgefüllt und
dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin ins Fach gelegt. Er oder sie hat dafür
zu sorgen, dass das Verbot eingehalten wird. Das Fußballverbot gilt eine Woche.
- Pavillon: Das Aufhalten neben und hinter dem Pavillon ist grundsätzlich verboten.
- Toiletten KiZ: Die Toilettennutzung während der Pause erfolgt ausschließlich im KiZ.
- Während der Pause werden die Toiletten in
regelmäßigen Abständen (drei- bis viermal) kontrolliert.
- Ballregelung: Außerhalb des Fußballplatzes dürfen
ausschließlich die „Softbälle“ benutzt werden, um auf geeigneten Flächen (im
Bereich der Pausenaufsicht Position 3) Wurf- und Fangspiele zu spielen (kein
Fußball!!!).
- Für die Fußballpause werden von der Schule
geeignete Fußbälle bereitgestellt.
- Diese sind mit einem Schriftzug „HCAS“ versehen
und werden von der Pausenaufsicht „Position 1“ ausgeteilt und wieder
eingesammelt. Andere Fußbälle sind während der Pausenzeiten nicht erlaubt.
- Sobald ein Ball auf die Straße oder auf das
Grundstück des Kindergartens fällt, dürfen die Schüler/ die Schülerinnen den Ball nicht zurückholen.
Das Klettern über die Zäune (hier speziell Kindergarten) ist grundsätzlich verboten.
- Das Werfen von Bällen gegen die Wände ist
verboten!!
- Eingangsbereiche: Der Haupteingang ist auch in den Pausen
freizuhalten. Die Einbuchtung des Nebeneingangs (Seite Gartenstraße) darf zum
Spielen genutzt werden.
- „Affenfelsen“ und Findlinge (Steine) in den
Seitenbereichen: Der
„Affenfelsen“ darf als Klettergegenstand genutzt werden. Die Findlinge in den Seitenbereichen
dürfen ausschließlich als Sitzgelegenheit genutzt werden. Das Klettern und
Balancieren auf diesen Findlingen ist ausdrücklich verboten!!!
- Büsche: Das Spielen und Aufhalten in, unter und dicht an den Büschen ist verboten!
- Herbst- und Winterzeit: Das Werfen von Schneebällen, Eicheln,
Kastanien, Mulch, Steinen und Ähnlichem ist verboten. Es sollen keine
Gegenstände in die Bäume/Baumkronen geworfen oder gekickt werden.
- Pausenspielausleihe: Die ausgeliehenen Pausenspiele dürfen nur
nach Absprache mit dem ausleihenden Schüler mitbenutzt werden (hier speziell
Wurfgeräte und Basketbälle).
- Regenpause: Während einer Regenpause dürfen die Schultoiletten benutzt werden. Die Schüler/ die Schülerinnen haben sich grundsätzlich im eigenen oder nach Absprache mit dem
verantwortlichen Lehrer, in einem anderen Klassenraum aufzuhalten. Das
Aufhalten im Innenraum ist nicht erlaubt.
- Frühstückspause: Die Aufsicht obliegt der zuvor
unterrichtenden Lehrkraft. Findet in den zweiten Schulstunden Fachunterricht in
anderen Klassenräumen (hier speziell Religion) werden grundsätzlich die Schüler/ die Schülerinnen pünktlich zur Frühstückspause in deren eigenen Klassenraum geschickt. Die
Lehrer wechseln hierbei nicht die Räume und haben die Aufsichtsplicht über die
entsprechenden Klassen.
- Sonstige Regelungen:
- Die vor den Pausen unterrichtenden Lehrkräfte
haben dafür zu sorgen, dass alle SuS den Klassenraum in die Pause verlassen
haben und die Außentür des Klassenraumes geschlossen ist.
- Gehen die Schüler/ die Schülerinnen nicht in die Pause (z.B.
Pausenverbot oder Verletzung) obliegt die Aufsichtspflicht bei der dafür
verantwortlichen Lehrkraft.