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verwaltung@h-c-andersen-schule.de | Tel. 06102 6210 | Gartenstraße 30, 63263 Neu-Isenburg
Öffnungszeiten Sekretariat: Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr - Freitags geschlossen

Pausenregeln

Das Schulgelände ist in drei Bereiche eingeteilt:

  1. Position 1 (Fußballplatz – rot eingezeichnet)
  2. Position 2 (Haupteingang, WC KiZ, Gartenstraße – gelb eingezeichnet)
  3. Position 3 (Georg-Büchner-Straße, Spielwiese hinten – grün eingezeichnet)

Diese drei Bereiche werden von jeweils einer Pausenaufsicht kontrolliert. 

Die Pausenaufsichten kommen pünktlich zu den Pausengongs/Pausenzeiten ihrer Aufsichtspflicht im entsprechenden Bereich nach!

  • Fußballplatz: Ist ein Fehlverhalten eines Schülers / einer Schülerin festzustellen, wird ein Fußballverbot ausgesprochen. Hierfür dienen die blauen Formulare. Diese Formulare werden von der verantwortlichen Pausenaufsicht ausgefüllt und dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin ins Fach gelegt. Er oder sie hat dafür zu sorgen, dass das Verbot eingehalten wird. Das Fußballverbot gilt eine Woche.
  • Pavillon: Das Aufhalten neben und hinter dem Pavillon ist grundsätzlich verboten.
  • Toiletten KiZ: Die Toilettennutzung während der Pause erfolgt ausschließlich im KiZ. 
    • Während der Pause werden die Toiletten in regelmäßigen Abständen (drei- bis viermal) kontrolliert.
  • Ballregelung: Außerhalb des Fußballplatzes dürfen ausschließlich die „Softbälle“ benutzt werden, um auf geeigneten Flächen (im Bereich der Pausenaufsicht Position 3) Wurf- und Fangspiele zu spielen (kein Fußball!!!).
    • Für die Fußballpause werden von der Schule geeignete Fußbälle bereitgestellt.
    •  Diese sind mit einem Schriftzug „HCAS“ versehen und werden von der Pausenaufsicht „Position 1“ ausgeteilt und wieder eingesammelt. Andere Fußbälle sind während der Pausenzeiten nicht erlaubt.
    • Sobald ein Ball auf die Straße oder auf das Grundstück des Kindergartens fällt, dürfen die Schüler/ die Schülerinnen den Ball nicht zurückholen. Das Klettern über die Zäune (hier speziell Kindergarten) ist grundsätzlich verboten.
    • Das Werfen von Bällen gegen die Wände ist verboten!!
  • Eingangsbereiche: Der Haupteingang ist auch in den Pausen freizuhalten. Die Einbuchtung des Nebeneingangs (Seite Gartenstraße) darf zum Spielen genutzt werden.
  • „Affenfelsen“ und Findlinge (Steine) in den Seitenbereichen: Der „Affenfelsen“ darf als Klettergegenstand genutzt werden. Die Findlinge in den Seitenbereichen dürfen ausschließlich als Sitzgelegenheit genutzt werden. Das Klettern und Balancieren auf diesen Findlingen ist ausdrücklich verboten!!!
  • Büsche: Das Spielen und Aufhalten in, unter und dicht an den Büschen ist verboten!
  • Herbst- und Winterzeit: Das Werfen von Schneebällen, Eicheln, Kastanien, Mulch, Steinen und Ähnlichem ist verboten. Es sollen keine Gegenstände in die Bäume/Baumkronen geworfen oder gekickt werden.
  • Pausenspielausleihe: Die ausgeliehenen Pausenspiele dürfen nur nach Absprache mit dem ausleihenden Schüler mitbenutzt werden (hier speziell Wurfgeräte und Basketbälle).
  • Regenpause: Während einer Regenpause dürfen die Schultoiletten benutzt werden. Die Schüler/ die Schülerinnen haben sich grundsätzlich im eigenen oder nach Absprache mit dem verantwortlichen Lehrer, in einem anderen Klassenraum aufzuhalten. Das Aufhalten im Innenraum ist nicht erlaubt. 
  • Frühstückspause: Die Aufsicht obliegt der zuvor unterrichtenden Lehrkraft. Findet in den zweiten Schulstunden Fachunterricht in anderen Klassenräumen (hier speziell Religion) werden grundsätzlich die Schüler/ die Schülerinnen pünktlich zur Frühstückspause in deren eigenen Klassenraum geschickt. Die Lehrer wechseln hierbei nicht die Räume und haben die Aufsichtsplicht über die entsprechenden Klassen.
  • Sonstige Regelungen:
    • Die vor den Pausen unterrichtenden Lehrkräfte haben dafür zu sorgen, dass alle SuS den Klassenraum in die Pause verlassen haben und die Außentür des Klassenraumes geschlossen ist. 
    • Gehen die Schüler/ die Schülerinnen nicht in die Pause (z.B. Pausenverbot oder Verletzung) obliegt die Aufsichtspflicht bei der dafür verantwortlichen Lehrkraft.