Informationen der Schulämter Hessen:
"Anmeldung zum Schulbesuch
In der Regel kommen Kinder in Hessen im Alter von sechs Jahren in die Schule, das heißt: Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli geboren sind und damit bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt am 1. August die Schulpflicht.
Die Eltern erhalten im Jahr zuvor ein Schreiben von der für den Schulbezirk zuständigen Grundschule mit der Bitte, das Kind zu einer bestimmten Zeit vorzustellen und die erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung mitzubringen. Die Termine finden im März/April des Jahres statt, das dem Beginn der Schulpflicht vorausgeht. Das Anmeldegespräch selbst schafft einen ersten persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und der Schule. Gleichzeitig kann so - ohne Testverfahren - festgestellt werden, ob das Kind über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt, um dem Unterricht folgen zu können.
Jüngere Kinder, sogenannte Kann-Kinder, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens.
Schulpflichtige Kinder, die noch nicht den für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklungsstand haben, können mit Zustimmung der Eltern für ein Jahr eine Vorklasse besuchen, ohne dass dies auf die Schulpflicht angerechnet wird. Angebote hierzu gibt es an Schulen oder Kindertagesstätten.
Auch kann der Besuch eines Vorlaufkurses ratsam sein, der von Grundschulen und Kindertagesstätten angeboten wird. Vorlaufkurse sind eine freiwillige und kostenlose Fördermaßnahme, die gezielt Kindern mit Migrationshintergrund zugutekommt. Sie richten sich an Kinder, die bei der Anmeldung zur Einschulung noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Der Schulbezirk entscheidet über den Besuch der Schule
Jede Grundschule hat ein bestimmtes Einzugsgebiet, den sogenannten Schulbezirk. Grundsätzlich besuchen Schülerinnen und Schüler die Grundschule, in deren Schulbezirk sie wohnen, also die Grundschule in der Nähe ihres Wohnsitzes. Nur bei Angabe von wichtigen Gründen kann eine Grundschule, die nicht im zuständigen Schulbezirk liegt, besucht werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Eltern bei der Anmeldung an ihrer Grundschule einen sogenannten Gestattungsantrag stellen. Dieser Antrag ist über die Grundschule an das zuständige Staatliche Schulamt zu richten.
Die schulärztliche Untersuchung
Zur schulärztlichen Untersuchung wird ein Einladungsschreiben durch das Gesundheitsamt versendet. Die Schulärztin oder der Schularzt prüft unter anderem das Hör- und Sehvermögen und die Sprachfähigkeit des Kindes. Bei der Anmeldung an der entsprechenden Schule erhalten Sie weitere Informationen zur schulärztlichen Untersuchung."
Siehe auch: https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/schulbeginn und http://hca-ni.de/media/pdf/Ihr Kind kommt in die Schule Info-Flyer des Kultusministerium.pdf
Vom Kindergarten in die Grundschule. Der Schuleintritt ist ein wichtiger Übergang im Leben Ihres Kindes:
Sie können Ihr Kind in dieser Übergangszeit unterstützen, indem Sie es ermutigen und begleiten. Sprechen Sie mit ihm über seine Vorstellungen von der Schule und seine Erwartungen. Kindergarten und Grundschule bereiten Ihr Kind durch begleitende Projekte besonders im letzten Jahr vor der Einschulung auf den Übergang vor.
Schauen Sie sich hierzu auch unsere Präsentation vom Elternabend am 13.02.2020 an: Elternabend Erstklässler Februar 2020.
Schaubild zum Hessischen Schulsystem
Außerdem finden Sie im Film vom Kultusministerium des Landes Hessen zum Schulsystem https://kultusministerium.hessen.de/presse/erklaerfilme-schulsystem/erklaerfilm-bildungswege-hessen weitere Informationen zu den einzelnen Phasen der schulischen Laufbahn. Diesen Film gibt es an der gleichen Stelle in den weiteren Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch und Türkisch.