Veröffentlicht am: 06.09.2024
Als bewegliche Ferientage benennt das Staatliches Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main:
- Montag, 12.02.2024 (Rosenmontag)
- Freitag, 10.05.2024 (Tag nach Christi Himmelfahrt)
- Freitag, 31.05.2024 (Tag nach Fronleichnam) (siehe auch Bewegliche Ferientage)
Wenn Sie Ihr Kind außerhalb der Schulferien vom Unterricht befreien möchten/müssen, dann ist dies nur auf schriftlichen Antrag mit wichtigem Grund möglich!
--> Anträge sind von den Eltern/Erziehungsberechtigten spätestens drei Wochen vor Beginn des jeweiligen Befreiungszeitraumes schriftlich an den Schulleiter zu stellen.
Es gelten folgende Rechtshinweise:
Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern … vom Unterricht beurlaubt werden.
1. Die Entscheidung trifft die Klassenleitung, bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiterin oder der Schulleiter.
2. Bei einer Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist der Antrag spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen, wenn die Beurlaubung für die Zeit vor einem Ferienabschnitt gewünscht wird;
3. Liegt der Wunsch für die Beurlaubung nach einem Ferienabschnitt, ist die Beurlaubung spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts zu beantragen.
Bei weiteren Fragen zu den hier aufgeführten Punkten können Sie sich gerne persönlich an die jeweilige Klassenleitung wenden.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Verständnis!